1Was kostet die anwaltliche Vertretung nach einem Unfall?
Wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben, sind die Anwaltskosten Teil des Schadensersatzes und müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Sie tragen also kein Kostenrisiko, wenn Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen.
2Wie lange dauert die Schadensregulierung?
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich hat die Versicherung eine angemessene Prüfungsfrist – nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind das etwa 6 Wochen. Erst danach kann eine Klage sinnvoll sein, wenn keine Regulierung erfolgt. Wir überwachen für Sie alle Fristen und sorgen dafür, dass sich Ihre Angelegenheit nicht unnötig verzögert.
3Darf die Versicherung meinen Anspruch einfach kürzen?
Nein – Kürzungen müssen rechtlich zulässig und nachvollziehbar sein. Viele Versicherer versuchen jedoch, Positionen wie Mietwagenkosten, Gutachterkosten oder Nutzungsausfall zu reduzieren. Besonders häufig werden Kürzungen beim vom Sachverständigen empfohlenen Reparaturweg vorgenommen. Dabei werden nicht selten Kosten gestrichen, die für eine sach- und fachgerechte Reparatur tatsächlich erforderlich sind – und das oft ohne ausreichende Begründung.
Ebenso verweisen Versicherer Geschädigte häufig auf andere Werkstätten, die den Schaden vermeintlich günstiger beheben können. Auch hier gilt es, besonders genau hinzuschauen: Solche Verweisungen sind nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen zulässig. Unsere Kanzlei prüft jede einzelne Position sorgfältig und sorgt dafür, dass Ihnen kein Cent verloren geht.
4Brauche ich ein Gutachten?
Ja, in fast allen Fällen ist ein Kfz-Gutachten die Grundlage für eine erfolgreiche Schadensregulierung. Bei kleineren Schäden kann jedoch auch ein Kostenvoranschlag ausreichend sein. Ohne ein fachgerechtes Gutachten besteht das Risiko, dass die Versicherung die Schadenhöhe bestreitet oder einzelne Positionen kürzt. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen erfahrenen und unabhängigen Sachverständigen – schnell, unkompliziert und für Sie kostenfrei.
5Muss ich nach einem Unfall die Polizei rufen?
Nicht zwingend – aber wir empfehlen es. Gerade bei Personenschäden, größeren Sachschäden oder unklarer Schuldfrage ist es sinnvoll, die Polizei einzuschalten. In Großstädten wie Berlin kann es vorkommen, dass die Polizei bei Bagatellschäden nicht kommt. Dokumentieren Sie dann bitte unbedingt alles selbst: Fotos von der Gesamtsituation, den Fahrzeugpositionen und den Schäden sind später sehr wertvoll.
6Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?
Für die außergerichtliche Regulierung eines unverschuldeten Unfalls nicht – hier trägt die Gegenseite die Kosten. Sollte es jedoch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, etwa weil die Versicherung nicht zahlt oder unberechtigt kürzt, ist eine Rechtsschutzversicherung sehr hilfreich, da sie z. B. Gerichtskosten oder Vorschüsse für Gutachten übernimmt.
7Warum ist es riskant, die Regulierung selbst zu übernehmen?
Versicherungen haben ein eigenes Interesse, so wenig wie möglich zu zahlen – und sie nutzen juristische Feinheiten, die Laien nicht kennen. Ohne anwaltliche Unterstützung werden Ansprüche häufig unbemerkt gekürzt oder gar nicht erst geltend gemacht. Wir sorgen dafür, dass Ihnen kein Cent entgeht und Ihre Rechte vollständig durchgesetzt werden.
8Welche Ansprüche stehen mir überhaupt zu?
Viele Geschädigte wissen gar nicht, was ihnen alles zusteht – neben der Reparaturkostenübernahme z. B. auch Nutzungsausfall, Wertminderung, Gutachterkosten, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Wir prüfen alle möglichen Positionen und machen sie für Sie geltend – nicht nur das, was die Versicherung freiwillig zahlt.
9Was passiert, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Sollte die Versicherung nicht zahlen oder sich querstellen, kann es erforderlich werden, nach Ablauf der Prüfungsfrist gerichtliche Schritte einzuleiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. In solchen Fällen muss häufig eine Klage erhoben werden. Dabei entstehen zusätzliche Kosten – beispielsweise Gerichtskostenvorschüsse oder Vorschüsse für gerichtliche Gutachten.
Eine Rechtsschutzversicherung ist in solchen Situationen sehr hilfreich, weil sie diese Kosten in der Regel übernimmt. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im Klageverfahren bundesweit und setzen Ihren Anspruch konsequent durch – notfalls vor Gericht.
10Wie läuft die Schadensregulierung bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen ab?
Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen ist rechtlich gesehen nicht der Nutzer oder Halter, sondern in der Regel der Eigentümer – also die Bank oder der Leasinggeber – berechtigt, Ansprüche aus einem Unfallschaden geltend zu machen. In der Praxis räumen viele Finanzierungs- oder Leasinggesellschaften dem Fahrzeugnutzer jedoch das Recht ein, sich selbst um die Schadensregulierung zu kümmern.
In solchen Fällen übernehmen wir für Sie die komplette Abwicklung. Wir holen schnell und unkompliziert die erforderlichen Freigabeerklärungen bei der Bank oder dem Leasinggeber ein und kümmern uns anschließend um die Durchsetzung der Ansprüche.
Wichtig zu wissen: Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen wird eine fiktive Abrechnung (ohne Reparatur) in der Regel nicht akzeptiert. Das bedeutet, der Schaden muss tatsächlich repariert werden. Nur eine mögliche Wertminderung oder der Nutzungsausfall können Ihnen in dieser Konstellation zustehen. Bei finanzierten Fahrzeugen wird diese Wertminderung häufig direkt auf die Finanzierungssumme angerechnet.
So stellen wir sicher, dass Ihre Ansprüche auch in diesen speziellen Fällen korrekt und vollständig durchgesetzt werden.
11Was ist der Unterschied zwischen fiktiver und konkreter Abrechnung – und welche Methode ist für mich sinnvoll?
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie ein Wahlrecht, wie Sie abrechnen:
Fiktiv: Sie lassen nicht reparieren und erhalten die voraussichtlichen Reparaturkosten auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags ausgezahlt.
Konkret: Sie lassen reparieren und rechnen auf Grundlage der tatsächlichen Werkstattrechnung ab.
Sie können sich zunächst für eine fiktive Abrechnung entscheiden und später – etwa bei einer Reparatur – zur konkreten Abrechnung wechseln. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie hierzu gerne.