
Schreibkosten im Schadengutachten: Was Versicherer häufig falsch darstellen – und wie Gerichte es einordnen
November 29, 2025Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall: Was der BGH 2024 wirklich entschieden hat – und warum das für Geschädigte und Gutachter entscheidend ist!
Nach einem Verkehrsunfall stellt sich für viele Geschädigte eine zentrale Frage:
Wer zahlt das Gutachten – und was passiert, wenn die Versicherung kürzt?
Mit mehreren Entscheidungen aus 2024, insbesondere dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.03.2024 (VI ZR 280/22), hat der BGH die Regeln zu Sachverständigenkosten grundlegend präzisiert. Die Folgen betreffen nicht nur Versicherer, sondern ganz konkret Geschädigte und Kfz-Sachverständige.
Wir erklären hier verständlich, praxisnah und rechtssicher, was jetzt gilt – und wie Sie Fehler vermeiden, die bares Geld kosten können.
1. Warum Sachverständigenkosten so häufig Streit auslösen
Nach einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten für ein Gutachten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden (§ 249 BGB).
Trotzdem kürzen Versicherungen seit Jahren:
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angeblich „überhöhte Honorare“
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Nebenkosten (Fotos, Fahrtkosten, Pauschalen)
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Sonderpositionen (z. B. Corona-Schutzmaßnahmen)
Der BGH hat nun klar geregelt, wer dieses Risiko trägt – und wann.
2. Die wichtigste Neuerung: Sachverständigenrisiko = Werkstattrisiko
Der Bundesgerichtshof stellt unmissverständlich klar:
Die Grundsätze des sogenannten Werkstattrisikos gelten auch für Sachverständigenkosten.
Doch was bedeutet das?
Beauftragt ein Geschädigter einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen, dann gilt:
-
Der Geschädigte darf sich grundsätzlich auf die Richtigkeit und Angemessenheit der Rechnung verlassen.
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Überhöhungen, die für den Geschädigten nicht erkennbar waren, gehen nicht zulasten des Geschädigten.
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Das Risiko liegt beim Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Das ist ein Paradigmenwechsel zugunsten der Geschädigten.
3. Aber Vorsicht: Der Zahlungsweg ist entscheidend
Der BGH unterscheidet sehr genau wie die Sachverständigenkosten geltend gemacht werden.
Variante 1: Zahlung an den Geschädigten
(und Rechnung ist noch nicht bezahlt)
Das Risiko liegt beim Geschädigten
In diesem Fall muss der Geschädigte im Zweifel beweisen:
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dass die Kosten erforderlich waren
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dass keine Überhöhung vorliegt
Diese Konstellation ist hoch riskant und sollte vermieden werden.
Variante 2: Zahlung direkt an den Sachverständigen
(Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche)
Das Risiko liegt bei der Versicherung
Das ist der vom BGH ausdrücklich vorgesehene sichere Weg:
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Die Versicherung zahlt direkt an den Sachverständigen
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Der Geschädigte tritt nur etwaige Regressansprüche gegen den Gutachter ab
-
Der Geschädigte ist raus aus der Auseinandersetzung
-
Streit über angebliche Überhöhung findet nur noch zwischen Versicherung und Gutachter statt
Wichtig:
Es geht nicht um die Abtretung der Rechnung oder eines Betrages,
sondern ausschließlich um eventuelle Schadensersatzansprüche (z. B. wegen Aufklärungspflichtverletzung).
4. Was das für Geschädigte konkret bedeutet
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind:
- Beauftragen Sie einen freien Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl
- Lassen Sie die Kosten direkt an den Gutachter zahlen
- Verlangen Sie keine Auszahlung an sich selbst
- Lassen Sie sich nicht zu „Abtretungen nach Zahlung“ drängen
So vermeiden Sie Kürzungen und Nachforderungen.
5. Was das für Kfz-Sachverständige bedeutet
Für Sachverständige bringt die neue Rechtsprechung Klarheit – aber auch Verantwortung.
Positiv:
-
Versicherungen können nicht mehr pauschal beim Geschädigten kürzen
-
Transparente, nachvollziehbare Honorare sind gut durchsetzbar
-
Der rechtliche Fokus liegt dort, wo er hingehört: zwischen Versicherung und Gutachter
Wichtig:
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Bei Streit müssen Leistungen darstellbar und plausibel sein
-
Pauschalen sind zulässig – wenn sie tatsächlich angefallen sind
-
Dokumentation wird wichtiger als je zuvor
Genau hier setzen strukturierte Partnerlösungen an.
6. Warum regulite hier neue Standards setzt
Unsere Kanzlei für Verkehrsunfälle kämpft für alle Unfallgeschädigte und Sachverständige in einem rechtssicheren Prozess:
-
korrekte Anspruchsdurchsetzung nach aktueller BGH-Rechtsprechung
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sauberer Zahlungsweg
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klare Risikozuordnung
-
keine unnötigen Reibungsverluste
Für Geschädigte bedeutet das: maximale Durchsetzung ohne Stress.
Für Sachverständige: planbare Abwicklung, rechtliche Rückendeckung, starke Partner.
7. Fazit: Gute Gutachten sind ersatzfähig – richtig abgewickelt erst recht
Der BGH hat die Spielregeln neu justiert.
Nicht zugunsten der Versicherer – sondern zugunsten eines fairen Schadensausgleichs.
Entscheidend ist nicht, ob ein Gutachten erstellt wird,
sondern wie es abgerechnet und geltend gemacht wird.
Gerne unterstützen wir Sie hierbei.
Lassen Sie Versicherer nicht über Ihren Schaden bestimmen – holen Sie sich Unterstützung
Ein Unfall ist schon belastend genug. Die eigentliche Herausforderung beginnt jedoch oft danach: Versicherer prüfen jeden Posten, kürzen regelmäßig und versuchen, ihre eigenen Abläufe durchzusetzen. Allein dagegenzuhalten ist kaum möglich – und auch nicht notwendig.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten als Teil des Schadensersatzes.
Das bedeutet für Sie: Sie erhalten rechtliche Unterstützung, ohne eigenes Kostenrisiko.
Als spezialisierte Kanzlei sorgt regulite dafür, dass Sie
- Ihren vollständigen Schaden ersetzt bekommen,
- keinen Cent verschenken und
- den Kopf für Wichtigeres frei haben.
Bevor Sie mit der Versicherung sprechen – sprechen Sie mit uns.
So stellen Sie sicher, dass Ihr Anspruch von Anfang an richtig dokumentiert und vollständig durchgesetzt wird.
Wir stehen auf der Seite der Geschädigten. Digital. Schnell. Unabhängig. Und absolut durchsetzungsstark.



