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In der täglichen Regulierungspraxis begegnet mir immer wieder dieselbe Argumentation der Versicherer:
Man müsse doch „endlich“ dazu übergehen, das Honorar eines Kfz-Sachverständigen strikt nach Zeitaufwand abzurechnen – alles andere sei angeblich „überhöht“ oder „nicht nachvollziehbar“.
Dass diese Position regelmäßig ins Leere läuft, zeigt nun erneut eine aktuelle Entscheidungskette aus Aschaffenburg.
Nach dem Amtsgericht hat nun auch das Landgericht deutlich gemacht, dass eine Pflicht zur Abrechnung nach Zeitaufwand nicht existiert. Und das nicht nur mit einem knappen Satz, sondern mit einer sauberen, juristisch durchdachten Begründung, die man in dieser Deutlichkeit selten liest.
In unserem folgenden Beitrag erklären wir Ihnen, warum die Gerichte an der Schadenhöhe als Berechnungsgrundlage festhalten.
Die Kernaussage: Pauschalierung über Schadenhöhe ist zulässig – und sinnvoll
Das Landgericht Aschaffenburg hält ausdrücklich fest, dass das an der Schadenhöhe orientierte Grundhonorar sachgerecht bleibt. Ja, es führe dazu, dass bei einem Schaden an einem hochpreisigen Fahrzeug auch höhere Sachverständigenkosten anfallen. Aber genau darin sieht die Kammer keinen rechtlichen Fehler, sondern einen zulässigen und systemimmanenten Effekt.
Die Logik dahinter ist praxisnah und einleuchtend:
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Je größer der Schaden, desto mehr Bauteile sind betroffen.
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Je mehr Bauteile, desto komplexer die Analyse.
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Je komplexer, desto höher der Aufwand des Sachverständigen.
Damit orientiert sich der Honorarsatz nicht bloß an einem abstrakten Fahrzeugwert, sondern an der typischen Schadensstruktur, die große Schäden eben mit sich bringen.
Die Richter sprechen klar aus: Eine solche Pauschalierung ist zulässig – und entspricht der Realität.
Wichtig: Auch das Haftungsrisiko steigt mit der Schadenhöhe
Ein Punkt, den Versicherer nur ungern hören:
Mit einem größeren Schaden steigt auch das Haftungsrisiko für den Sachverständigen.
Wer einen fünfstelligen Reparaturschaden falsch kalkuliert, haftet in völlig anderen Dimensionen als bei einem kleinen Blechschaden.
Genau aus diesem Grund hat bereits der Bundesgerichtshof wiederholt betont, dass die Orientierung an der Schadenhöhe ein legitimer und relevanter Faktor bei der Honorargestaltung ist.
Das Landgericht Aschaffenburg schließt sich dieser Linie ausdrücklich an.
Was bedeutet das für Unfallgeschädigte?
Für Mandanten ist die Botschaft eindeutig:
Versicherer können nicht verlangen, dass ein Gutachter minutengenau abrechnet.
Die Gerichte bestätigen ein weiteres Mal, dass:
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die pauschale Abrechnung nach Schadenhöhe zulässig ist,
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Gutachterkosten auch bei teureren Fahrzeugen erstattungsfähig sind,
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Versicherer entsprechende Kürzungen nicht mit Erfolg durchsetzen können.
Für die Praxis bedeutet das:
Geschädigte müssen sich nicht auf „Zeitabrechnungs-Fantasien“ der Haftpflichtversicherer einlassen.
Kfz-Sachverständige dürfen weiterhin nach Schadenhöhe abrechnen
Die Aschaffenburger Entscheidungen bringen Ruhe in eine Diskussion, die Versicherer seit Jahren künstlich am Leben halten. Die Rechtslage ist eindeutig:
Kfz-Sachverständige dürfen weiterhin nach Schadenhöhe abrechnen – und diese Kosten sind erstattungsfähig.
Für Unfallgeschädigte ist das eine gute Nachricht:
Sie können wie gewohnt einen qualifizierten Gutachter einschalten, ohne sich in technische Details oder abstrakte Abrechnungsmethoden verstricken zu müssen.
Gerade in einer immer komplexer werdenden Regulierungspraxis ist es wichtig zu wissen, dass die Rechtsprechung klar hinter einem fairen und praxisgerechten Honorarsystem steht.
Fazit: Lassen Sie Versicherer nicht über Ihren Schaden bestimmen – holen Sie sich Unterstützung
Ein Unfall ist schon belastend genug. Die eigentliche Herausforderung beginnt jedoch oft danach: Versicherer prüfen jeden Posten, kürzen regelmäßig und versuchen, ihre eigenen Abläufe durchzusetzen. Allein dagegenzuhalten ist kaum möglich – und auch nicht notwendig.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten als Teil des Schadensersatzes.
Das bedeutet für Sie: Sie erhalten rechtliche Unterstützung, ohne eigenes Kostenrisiko.
Als spezialisierte Kanzlei sorgt regulite dafür, dass Sie
- Ihren vollständigen Schaden ersetzt bekommen,
- keinen Cent verschenken und
- den Kopf für Wichtigeres frei haben.
Bevor Sie mit der Versicherung sprechen – sprechen Sie mit uns.
So stellen Sie sicher, dass Ihr Anspruch von Anfang an richtig dokumentiert und vollständig durchgesetzt wird.
Wir stehen auf der Seite der Geschädigten. Digital. Schnell. Unabhängig. Und absolut durchsetzungsstark.



