
Keine Pflicht zum Zeitaufwand-Honorar: Was die Urteile des AG und LG Aschaffenburg für Geschädigte bedeutet
November 28, 2025
Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall
Dezember 19, 2025Schreibkosten im Schadengutachten: Was Versicherer häufig falsch darstellen – und wie Gerichte es einordnen
Im Kanzleialltag erleben wir immer wieder dasselbe Muster: Unfallgeschädigte reichen ein ordnungsgemäß erstelltes Schadengutachten ein, und kurz darauf versucht die Versicherung, einzelne Positionen herauszukürzen. Besonders gern wird die Schreibkostenpauschale angegriffen – mit dem Hinweis, der Gutachter habe „doch nur Bausteine eingefügt“ und „heute tippe kaum noch jemand selbst“.
Diese Argumentation hat mit der Realität eines modernen Gutachtens wenig zu tun. Und genau das spiegeln inzwischen auch aktuelle Entscheidungen der Amtsgerichte wider.
Warum Schreibkosten heute genauso anfallen wie früher
Ein Schadengutachten entsteht nicht durch einen Knopfdruck. Es ist eine Kombination aus:
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individuellen Feststellungen des Sachverständigen,
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vorgefertigten Textbausteinen, die angepasst und überprüft werden müssen,
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technischen Tabellen und Berechnungen,
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extern zugelieferten Kalkulationsdaten.
Auch wenn ein Teil des Textes über Bausteine eingefügt wird:
Jeder Baustein muss ausgesucht, angepasst, inhaltlich geprüft und an den konkreten Schadensfall angepasst werden. Genau wie in einer Kanzlei Textbausteine nur die Grundlage sind, aber niemals blind übernommen werden dürfen.
Das ist Arbeitszeit – und die ist ersatzfähig.
AG Frankfurt am Main: Moderne Technik ersetzt keine menschliche Eingabeleistung
Das AG Frankfurt am Main hat sich mit genau dieser Diskussion befasst (Urteil vom 21.07.2025). Die Versicherung argumentierte, es gebe heute weniger „echte Anschläge“ und daher dürften Schreibkosten nicht mehr im klassischen Sinn abgerechnet werden.
Das Gericht stellt jedoch klar:
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Weder das JVEG noch Honorarumfragen differenzieren zwischen Fließtext, Baustein-Text oder eingefügten Tabellen.
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Die Dateneingabe bleibt eine menschliche Leistung – egal, ob sie über Tastatur, Software oder Einfügen-Funktionen erfolgt.
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Die technische Umsetzung durch den Computer ändert nichts daran, dass die inhaltliche Erstellung des Gutachtens menschliche Arbeit bleibt.
Damit sind Schreibkosten weiterhin voll erstattungsfähig, auch wenn moderne Textverarbeitung eingesetzt wird.
AG Frankenberg: Schreibkosten = Pauschale
Das AG Frankenberg positioniert sich noch klarer (Urteil vom 04.06.2025):
Schreibkosten sind pauschal zu erstatten, unabhängig davon,
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wie viele Zeichen ein Gutachter manuell tippt,
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wie viele Tabellen eingefügt werden,
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oder wie umfangreich der Text ist.
Entscheidend ist:
Die Schreibkostenpauschale gehört zu den üblichen Nebenkosten eines Gutachtens.
Was bedeutet das für Unfallgeschädigte?
Versicherer versuchen regelmäßig, Nebenkosten kleinzurechnen – in der Hoffnung, dass Geschädigte diese Kürzungen hinnehmen. Die aktuelle Rechtsprechung zeigt jedoch deutlich:
Die vollständigen Gutachterkosten sind zu erstatten – einschließlich Schreibkosten.
In unserer täglichen Praxis holen wir diese Positionen für Mandanten regelmäßig zurück.
Kürzungen bei Schreibkosten, Fotokosten, Fahrtkosten oder Kalkulationskosten sind in aller Regel unbegründet und werden von Gerichten nicht akzeptiert.
Unfallgeschädigte haben Anspruch auf vollständigen Schadenersatz.
Dazu gehören selbstverständlich auch die Kosten für die Erstellung eines qualifizierten Schadengutachtens.
Fazit: Lassen Sie Versicherer nicht über Ihren Schaden bestimmen – holen Sie sich Unterstützung
Ein Unfall ist schon belastend genug. Die eigentliche Herausforderung beginnt jedoch oft danach: Versicherer prüfen jeden Posten, kürzen regelmäßig und versuchen, ihre eigenen Abläufe durchzusetzen. Allein dagegenzuhalten ist kaum möglich – und auch nicht notwendig.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten als Teil des Schadensersatzes.
Das bedeutet für Sie: Sie erhalten rechtliche Unterstützung, ohne eigenes Kostenrisiko.
Als spezialisierte Kanzlei sorgt regulite dafür, dass Sie
- Ihren vollständigen Schaden ersetzt bekommen,
- keinen Cent verschenken und
- den Kopf für Wichtigeres frei haben.
Bevor Sie mit der Versicherung sprechen – sprechen Sie mit uns.
So stellen Sie sicher, dass Ihr Anspruch von Anfang an richtig dokumentiert und vollständig durchgesetzt wird.
Wir stehen auf der Seite der Geschädigten. Digital. Schnell. Unabhängig. Und absolut durchsetzungsstark.



